AGB ...

Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Pauschalvertrages, Verpflichtungen des Kunden

​1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage der Buchung sind die entsprechenden Reise-/Eventausschreibung und die ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise/das jeweiligen Event, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden oder Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, wenn er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

​1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch oder in Textform erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde „4x4-moments“ den Abschluss des Pauschalvertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 30 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reise-/Eventbestätigung (Annahmeerklärung) durch „4x4-moments“ zustande.

​1.3. „4x4-moments“ weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reise/Eventleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reise/Eventbeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

2.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reise-/Eventleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von „4x4-moments“ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind „4x4-moments“ vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise/des Events nicht beeinträchtigen.

​2.2. „4x4-moments“ ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

​2.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reise-/Eventleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalvertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von „4x4-moments“ gesetzten, angemessenen Frist die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalvertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von „4x4-moments“ gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter den Rücktritt vom Pauschalvertrag, gilt die Änderung als angenommen.

​2.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte „4x4-moments“ für die Durchführung der geänderten Reise/des geänderten Events bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzveranstaltung bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

3. Rücktritt durch den Kunden/Stornokosten

​3.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalvertrag zurücktreten. Der Rücktritt – es wird die Textform empfohlen - ist gegenüber „4x4-moments“ unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären.

​3.2. Macht der Kunde von seinem Recht nach Ziffer 4.1. Gebrauch, so verliert „4x4-moments“ den Anspruch auf den Reise-/Eventpreis. Stattdessen kann „4x4-moments“ eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Veranstalter zu vertreten ist. „4x4-moments“ hat die Entschädigung unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung (Eingang bei „4x4-moments) und Reise-/Eventbeginn, der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reise-/Eventleistungen in einem vom Hundertsatz ausgehenden Wert wie folgt pauschaliert.

Rücktritt vor Reise-/Eventbeginn bei innereuropäischen Reisen
bis 2 Monaten 30%
bis 1 Monate 80%
innerhalb von 1 Monat 95%

​Rücktritt vor Reise-/Eventbeginn bei transkontinentalen Reisen in Kleinstgruppen bis 5 Teilnehmerfahrzeuge

unabhängig vom Stornierungszeitpunkt 100%

​3.3. Kann eine Reise oder ein Event aus Gründen höherer Gewalt, z.B. aufgrund einer pandemischen Lage bzw. Ein-/Ausreiseverboten nicht stattfinden, erhält der Kunde alle bereits getätigten Zahlungen innerhalb von 10 Tagen nach Reise-/Eventabsage durch „4x4-moments“ zurückerstattet.

​3.4. Die von „4x4-moments“ durchgeführten Reisen und Events haben Expeditionscharakter. Insofern muss jederzeit mit besonderen Widrigkeiten gerechneten werden. Kann/möchte ein Teilnehmer eine begonnene Reise/ein begonnenes Event aus gesundheitlichen, technischen oder persönlichen Gründen nicht fortsetzen, so ergibt dies keinerlei Rückforderungsansprüche auf den Reise-/Eventpreis.

​3.5. Ist „4x4-moments“ infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reise-/Eventspreises oder auch Teilen davon verpflichtet, hat „4x4-mpments“ binnen 10 Tagen die Zahlung zu leisten.

4. Umbuchungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen (=Umbuchungen) besteht nicht, sofern nicht die Umbuchung erforderlich ist, weil „4x4-moments“ keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat. Im letzteren Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann „LANG REISEN“ ein Umbuchungsentgelt von 50 € pro betroffenen Reisenden verlangen.

5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

​5.1. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von Pauschalreisen mit einer Reisedauer ab 5 Tagen ist „4x4-moments“ berechtigt bis 30 Tage vor Reisebeginn die Tour abzusagen. In dem Fall erhält jeder Kunde, den bis dahin gezahlten Reisepreis binnen 10 Tagen zurückerstattet.

​5.2. Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl von Kurzreisen (kürzer als 4 Tage) oder Events ist eine Absage seitens des Veranstalters bis zu 7 Tage vor Beginn möglich. In dem Fall erhält jeder Kunde, den bis dahin gezahlten Reisepreis binnen 10 Tagen zurückerstattet.

​5.3. Die Absage einer Reise/eines Events durch „4x4-moments“ erfolgt in textlicher Form ggü. dem Vertragspartner. Eine Pflicht zur Information der Mitreisenden oder Mitteilnehmenden seitens 4x4-moments besteht nicht.

6. Bezahlung

6.1. „4x4-moments“ darf Zahlungen auf den Reise/Eventpreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern und annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reise-/Eventpreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann, spätestens jedoch 60 Tage vor Reise-/Eventbeginn. Bei Buchungen kürzer 60 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

​6.2. Leistet der Kunde An- und/oder Restzahlung nicht, obwohl „4x4-moments“ die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Reise-/Eventteilnahme. Dies wiederum hat keinen Einfluss auf die Zahlpflicht des Reisepreises. Sollte im Falle eines verspäteten Zahlungseingangs die bebuchte Reise zwischenzeitlich ausgebucht sein, wird dem Kunde der gezahlte Betrag für eine zukünftige Reise gutgeschrieben.

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7. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

​7.1. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise/das Event nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit „4x4-moments“ infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende/der Teilnehmer weder Minderungsansprüche (§ 651m BGB) noch Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) geltend machen.
c) Der Reisende/Teilnehmer ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von „4x4-moments“ vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von „4x4-moments“ vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an „4x4-moments“ unter der mitgeteilten Kontaktstelle von „4x4-moments“ zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von „4x4-moments“ bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.
d) Der Vertreter von „4x4-moments“ ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

​7.2. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende/Teilnehmer den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen, hat er „4x4-moments“ zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nicht, wenn die Abhilfe von „4x4-moments“ verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

8. Beschränkung der Haftung

​8.1. Die vertragliche Haftung von „4x4moments“ für Schäden an Habe, Leib und Leben des Reisenden/Teilnehmers ist begrenzt auf den Umstand des Vorsatzes.

​8.2. Die vor Reisebeginn/Eventbeginn vom Reisenden/Teilnehmer schriftlich zu bestätigten, zusätzlich zu den AGB geltenden „Teilnahmebedingungen“ werden Teil des Pauschalvertrags. Wird diese Erklärung aus Gründen, die durch den Reisenden/Teilnehmer zu verantworten sind, nicht oder verspätetet abgegeben, gilt sie automatisch als fristgemäß erteilt.

​8.3. Auf Wunsch sendet „4x4-moments“ die „Teilnahmebedingungen“ vor Abgabe des Angebots auf Abschluss eines Pauschalvertrags seitens des Interessenten per E-mail/Post zu.

9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber „4x4-moments“ geltend zu machen. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

 

10. Pass-, Visa-, Versicherungs und Gesundheitsvorschriften

​10.1. „4x4-moments“ wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse, Versicherungsvorschriften sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

​10.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das recht zeitige Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, Impf-, Genesungs- oder Testnachweise sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn „4x4-moments“ nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

​10.3. „4x4-moments“ haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung oder den Erhalt anderer erforderlicher Einreisedokumente.

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11. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. „4x4-moments“ weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass „4x4-moments“ nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. „4x4-moments“ weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

​11.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und „4x4-moments“ die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können „4x4-moments“ ausschließlich an deren Sitz verklagen.

​11.3. Für Klagen von „4x4-moments“ gegen Kunden, bzw. Vertragspartner oder andere Teilnehmende des Pauschalvertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von „4x4-moments“ vereinbart.

UNTERRICHTUNG DES REISENDEN BEI EINER PAUSCHALREISE NACH § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. „Lang Reisen“ trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise/des Events. Zudem verfügt „4x4-moments“ über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückreise im Falle der Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

​Alle Vertragspartner erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalvertrages.

Der Inhaber von 4x4-moments haftet für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Leistungen.

​Die Teilnehmenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen können.

​Die Teilnehmer können die Pauschalreise oder die Eventteilnahme innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.

​Der Kunde kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhält eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.

​Wenn der für die Pauschalreise/den Event verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise/den vor Beginn der Reise/des Events absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

​Die Reisenden/Vertragspartner können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise/des Events ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise/den Event voraussichtlich beeinträchtigen. Zudem können die Reisenden/Vertragspartner jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Können nach Beginn der Pauschalreise/des Events wesentliche Vertragsbestandteile nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden/Teilnehmer angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten.

Der Reisende/Vertragspartner kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Leistungen hat und der Veranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.​

Der Reisende/Eventteilnehmer hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

​Der Veranstalter leistet dem Reisenden/Eventteilnehmer Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

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Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit sowie die seitens des Kunden wird dringend empfohlen. Gleiches gilt für die Mitgliedschaft in einem Automobilclub, den Abschluss eines Kfz-Schutzbriefes, der vorgenannte Leistungen u.U. bereits enthält, bei Teilnahme an einer Reise/einem Event mit dem eigenen oder gemieteten Fahrzeug.

„4x4-moments“ hat eine Insolvenzversicherung mit
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
email: info@ruv.de

abgeschlossen. Die Reisenden/Teilnehmer können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von „4x4-moments“ verweigert werden.

Veranstalter:

4x4-moments
Inhaber: Mirko Dreischarf
09125 Chemnitz, Eigenhufe 46
Tel.: +49 178 590 55 41
e-mail: info@4x4-moments.de

​Stand: 23.08.2021

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